Gemeindekommission für Landschaft (GKL)

Kommission im Sinne von Art. 68 des LGRL die Gemeindekommission für Landschaft der Gemeinde Prad am Stilfserjoch.

Kategorien

Beschreibung

Die von Artikel 68 des LG Nr. 9/2018 vorgesehene Kommission, als „Gemeindekommission für Landschaft“ bezeichnet, gibt unter dem Vorsitz jenes Mitgliedes, welches der Gemeinderat dazu bestimmt hat, eine begründete, nicht bindende Stellungnahme im Verfahren zur Erteilung der landschaftsrechtlichen

Genehmigung im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde ab.

Eine bindende Stellungnahme dieser Kommission ist hingegen für die Anbringung von Photovoltaikpaneelen und thermischen Sonnenkollektoren in den vom DLH vom 8. April 2020, Nr. 13, („Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen“) vorgesehenen Fällen einzuholen.

Art der Organisation

Kommissionen

Verantwortlich

Mitglieder

Orte

Marktgemeinde Prad am Stilfserjoch

KREUZWEG 3, 39026 PRAD AM STILFSERJOCH

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 09.09.2025, 11:17 Uhr