Das Wahlamt ist zuständig für die Führung der Wählerlisten und Karteien, der Verzeichnisse der Wahlsitzpräsidenten und der Stimmzähler, sowie der Laienrichtverzeichnisse, Ausstellung und Erneuerung von Wahlausweisen, alle Obliegenheiten im Rahmen von Wahlhandlungen (Referendum auf sämtlichen Ebenen, Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen, Landtagswahlen, Wahlen auf nationaler und europäischer Ebene), Koordination und Durchführung von Wahlhandlungen, Volksbefragungen: Hinterlegung der Unterschriftensammlungen, Eintragungsnachweise in den Wählerlisten;