Das Bauamt ist zuständig für die Genehmigung und Überwachung der privaten und öffentlichen Bautätigkeit, inklusive Benutzunsgenehmigungen, sowie für Raumordnung und Urbanistik, die Erstellung von Verordnungen im Bauwesen, die Berechnung der primären und sekundären Erschließungskosten und der Baukosten sowie für die Genehmigung und Verwaltung der Durchführungspläne.