Wer eine gastgewerbliche Beherbergungstätigkeit, eine private Vermietung von Gästezimmern oder eine Beherbergung in Rahmen von Urlaub auf dem Bauernhof ausüben möchte, muss bei der Gemeinde Prad am Stilfserjoch um die Zuweisung von Gästebetten ansuchen. Diese Verordnung regelt die Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene in der Gemeinde Prad am Stilfserjoch, die Kategorien und die Anzahl und Modalitäten der Zuweisung der Gästebetten auf Gemeindeebene und aus dem Vorschusskontingent, sowie die Einschränkungen und Kriterien für die Zuweisung.