Verordnung über die Zuweisung von gemeindeeigenen Altenwohnungen

Diese Verordnung regelt die Zuweisung der gemeindeeigenen Altenwohnungen in Prad am Stilfserjoch.

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Veröffentlichungsdatum

20.06.2022

Beschreibung

Die gemeindeeigenen Altenwohnungen dienen der Aufnahme älterer, selbständiger Personen und/oder Menschen mit Beeinträchtigung, um ihnen zu ermöglichen, in der Dorfgemeinschaft verbleiben zu können. Die Wohnungen werden aufgrund schriftlicher Ansuchen vergeben, welche auf dem von der Gemeinde bereitgestellten Formblatt vorzulegen sind. Wer zuweisungsberechtigt ist, wie die Rangordnungen für die Zuweisung erstellt werden und der Widerruf der Zuweisung sind in der beiliegenden Verordnung angeführt.

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Veröffentlichungsdatum

20.06.2022

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Zuletzt aktualisiert: 25.08.2025, 09:55 Uhr

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