Steueramt

Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung, Vermögensgebühr usw.), inklusive Zwangseintreibung, Ortstaxe;

Zuständigkeiten

Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung, Vermögensgebühr usw.), inklusive Zwangseintreibung, Ortstaxe; 

Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

Gemeindesekretär

Verwaltungsbereich

Lageplan

KREUZWEG 3, 39026 PRAD AM STILFSERJOCH
Raum: Erdgeschoss

Verantwortlich

Dr. Ludwig Thoma

Ansprechperson bei Missachtung der Verfahrensfristen durch die Verwaltung

Mitarbeiter

Berthold Gander

Verwaltungsassistent

Katharina Prieth

Verwaltungsassistentin

Orte

Marktgemeinde Prad am Stilfserjoch

KREUZWEG 3, 39026 PRAD AM STILFSERJOCH

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 07.02.2025, 12:20 Uhr