Steueramt

Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung, Vermögensgebühr usw.), inklusive Zwangseintreibung, Ortstaxe;

Zuständigkeiten

Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung, Vermögensgebühr usw.), inklusive Zwangseintreibung, Ortstaxe; 

Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

Gemeindesekretär

Verwaltungsbereich

Lageplan

KREUZWEG 3, 39026 PRAD AM STILFSERJOCH
Raum: Erdgeschoss

Verantwortlich

Dr. Ludwig Thoma

Ansprechperson bei Missachtung der Verfahrensfristen durch die Verwaltung

Mitarbeiter

Orte

Marktgemeinde Prad am Stilfserjoch

KREUZWEG 3, 39026 PRAD AM STILFSERJOCH

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 07.02.2025, 12:20 Uhr

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