Das Sammeln von Pilzen in Südtirol ist mit Landesgesetz geregelt und unterliegt folgenden Vorschriften:
- Pilze dürfen nur an geraden Tagen zwischen 7 Uhr und 19 Uhr gesammelt werden
- Personen, welche in der Gemeinde ansässig sind, dürfen bis zu 2 kg Pilze pro Tag und Person sammeln
- Personen, welche nicht in der Gemeinde ansässig sind, dürfen bis zu 1 kg Pilze pro Tag und Person sammeln
- Pilze müssen am Fundort grob gereinigt und in einem festen, offenen und gut durchlüfteten Behälter transportiert werden
- die Verwendung von Rechen und Harken ist verboten.
Personen, welche nicht in der Gemeinde ansässig sind, müssen für das Sammeln von Pilzen pro Tag und Person eine Gebühr entrichten.
Die Pilzsammelgebühr von 10,00 Euro/Tag kann mittels pagoPA (siehe Anleitung in der Anlage) oder direkt im Tourismusbüro in Bar bezahlt werden.
Ansässige Personen müssen lediglich einen Personalausweis mit sich führen.
weitere Informationen im Bürgernetz.