Die Beamten/Beamtinnen der Ortspolizei sind mit Kleinkameras (Body Cam) ausgestattet, um gegebenenfalls...
15.10.2025
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Die Beamten/Beamtinnen der Ortspolizei sind mit Kleinkameras (Body Cam) ausgestattet, um gegebenenfalls bei ihren Dienst strafrechtlich relevante Ereignisse in Ton und Bild aufzuzeichnen und als Beweissicherung der Gerichtsbehörde zu übermitteln. Ebenso sind die Dienstfahrzeuge der Ortspolizei für dieselben Zwecke mit einer solchen Kleinbildkamera (Dash Cam) ausgestattet. Die entsprechende Verordnung wurde am 23.04.2025 mit Beschluss Nr. 18 vom Gemeinderat genehmigt.
Verordnung über die Videoüberwachung zum Schutz des städtischen Raums.
Verordnung über die Regelung des Gebrauchs der Kleinkameras im Gebrauch der Beamten der Ortspolizei.
Zuletzt aktualisiert: 15.10.2025, 14:59 Uhr