Parkausweis für Menschen mit Behinderung – Ausstellung oder Erneuerung des Ausweises

Fahren und Parken der Fahrzeuge, die von Menschen mit Behinderung genutzt werden

Dienst aktiv

Beschreibung

Dieser Dienst ermöglicht es, um die Ausstellung oder die Erneuerung des Parkausweises für Menschen mit Behinderung anzusuchen.

Für wen

An Personen, mit eingeschränktem Gehvermögen

So geht's

Es ist ein Antrag über den auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Online-Dienst zu übermitteln.

Um den Online-Dienst zu nutzen, muss man über einen SPID, Stufe 2 (Zugang zum öffentlichen System für die digitale Identität) verfügen oder über eine EIK (elektronische Identitätskarte).

Was ist notwendig

Für die Ausstellung des Parkausweises ist vom Betroffenen ein Antrag an den Bürgermeister der Gemeinde zu stellen, in welcher er den Wohnsitz hat und ein ärztliches Zeugnis beizulegen, das von der rechtmedizinischen Abteilung des Sanitätsbetriebs ausgestellt und in dem ausdrücklich festgestellt wird, dass der Betroffene überhaupt kein oder nur über ein eingeschränktes Gehvermögen verfügt.

Für die Erneuerung des Parkausweises ist dem Antrag ein ärztliches Zeugnis des behandelnden Arztes beizulegen, in dem bestätigt wird, dass die Umstände, die zur Ausstellung des Parkausweises geführt haben, weiterhin bestehen.

1 Foto im Passformat

Was Sie erhalten

Sie erhalten einen Parkausweis, welcher dem von der europäischen Union vorgesehenen Modell entspricht, der eine 5-jährige oder, in Falle von Krankheit oder Unfall, eine andere zeitlich beschränkte Gültigkeitsdauer hat und erneuert werden kann. 

Fristen und Fälligkeiten

Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Innerhalb von 30 Tagen, ab dem der Antrag gestellt worden ist, wird der Parkausweis für Menschen mit Behinderung ausgestellt oder die Ablehnung des Antrags mitgeteilt. 

Kosten

1,00 € für die Ausstellung des Parkausweises.

Neuausstellung (Gültigkeitsdauer 5 Jahre) und Erneuerung (nach Ablauf der 5 Jahre)

  •   Stempelgebühr: befreit gemäß Art. 13-bis, Tabelle B des D.P.R. vom 26.10.1972, Nr. 642.

Neuausstellung und Erneuerung (Gültigkeitsdauer weniger als 5 Jahre)

  • Stempelgebühr: zwei Stempelmarken zu 16,00 €

Erneuerung des Parkausweises infolge von Verlust, Diebstahl oder Beschädigung:

  • Stempelgebühr: eine Stempelmarke zu 16,00 €, sofern nicht von der Stempelgebühr befreit

Die Stempelmarken werden nach Erhalt des Ansuchens angefordert.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Dokumente

Zugang zum Dienst

Datei

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 01.04.2025, 09:13 Uhr