Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und der Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzungen bei Märkten

Diese Vermögensgebühr regelt die dauerhaften und zeitweiligen Besetzungen von öffentlichem Grund, sowie die Aussendung von Werbung im Gemeindegebiet.

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Veröffentlichungsdatum

01.10.2024

Beschreibung

Mit der beiliegenden Verordnung wird der Anwendungsbereich und die Ausstellung der Ermächtigungsmaßnahme für eine dauerhafte oder zeitweilige Besetzung von öffentlichem Grund in der Gemeinde Prad am Stilfserjoch festgelegt. Wer kann um die Ermächtigung ansuchen und welche Gebühren fallen für eine Besetzung an, werden hiermit geregelt.

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Kontakt

Steueramt

KREUZWEG 3, 39026 PRAD AM STILFSERJOCH+39 0473 057013steueramt@gemeinde.prad.bz.it

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

01.10.2024

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Zuletzt aktualisiert: 01.09.2025, 17:11 Uhr