Mit der beiliegenden Verordnung wird der Anwendungsbereich und die Ausstellung der Ermächtigungsmaßnahme für eine dauerhafte oder zeitweilige Besetzung von öffentlichem Grund in der Gemeinde Prad am Stilfserjoch festgelegt. Wer kann um die Ermächtigung ansuchen und welche Gebühren fallen für eine Besetzung an, werden hiermit geregelt.